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Dr. med. dent. A. Kiralp

Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Untersuchung

Beim ersten Termin stellt der Kieferothopäde fest, ob eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist und stellt die Möglichkeiten der Behandlung dar. Die definitive Entscheidung über die indizierte Behandlung wird erst nach der Erstellung der diagnostischen Unterlagen gefällt. 

Diagnostische Unterlagen

Diagnostische Unterlagen werden üblicherweise beim zweiten Besuch erstellt. Diese beinhalten Abdrucknahme beider Kiefer, Fotos und Röntgenaufnahmen. Aus den Abdrücken werden Gipsmodelle beider Kiefer gegossen. Anschließend folgt die Vermessung der Gipsmodelle, der Fotos und der Röntgenaufnahmen. Mit der gewonnenen Information wird für jeden Patienten ein individueller Behandlungsplan erstellt. Auf diesem Plan ist die Diagnose, die geplante Therapie, die geplanten Behandlungsgeräte, die Länge der Behandlung und eine Aufstellung über die ungefähren Kosten enthalten. Die Anfangsunterlagen dienen gleichzeitig zur Kontrolle des Behandlungsverlaufes.

Reguläre Termine

Der Termin, an dem die feste Spange angebracht wird, dauert im allgemeinen zwischen einer und zwei Stunden. Das Einsetzen von herausnehmbaren Geräten und Erklären des Praxisablaufs dauert zwischen 20 und 30 Minuten. Danach sehen wir uns regelmäßig alle vier bis acht Wochen zum Nachstellen der Spangen. Dieser Termin dauert zwischen 20 und 40 Minuten. Unsere regulären Öffnungszeiten der Praxis sind Montags-Freitags von 8:30 - 12:00 und 14:00 - 18:00. Patienten werden nur nach Terminabsprache behandelt. Wir versuchen mit allen Kräften die Zeit einzuhalten und erwarten das Gleiche von unseren Patienten. Falls Du/Sie den Termin nicht einhalten kannst/können, bitten wir um sofortigen Anruf. Terminverschiebungen sollten nur in Notfällen erfolgen. Da unsere Termine für vier bis acht Wochen im Voraus gemacht werden, ist es schwierig, einen früheren Termin zu vergeben.  

Zahlweise und Praxisgepflogenheiten

Kosten

Die Kosten der Behandlung variieren mit der Schwere des Falles. Unsere Patienten haben vor Behandlungsbeginn die Möglichkeit, die Kosten und Zahlungsmodalitäten zu besprechen. Wir arbeiten mit allen Krankenkassen zusammen und versuchen Kieferorthopädie für alle erschwinglich zu halten. Patienten der gesetzlichen Krankenkassen müssen lediglich einen Selbstkostenanteil von 10%-20% tragen, der nach Abschluss der Behandlung von der Kasse erstattet wird. Versicherte der privaten Krankenkassen erhalten eine Erstattung der Behandlungskosten entsprechend des abgeschlossenen Tarifes.

Honorare

Damit die kieferorthopädischen Honorare niedrig bei gleichzeitig hohem Niveau der fachzahnärztlichen Behandlung bleiben, haben wir folgende Zahlungsmodalitäten:

  • Bei Zahlung der gesamten Behandlungskosten zu Behandlungsbeginn, gewähren wir einen Nachlass auf die Kosten. (Bei Patienten der gesetzlichen Krankenkassen gilt diese Regelung für den Patientenanteil).
  • Um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, bieten wir verschiedene Teilzahlungsmöglichkeiten.
  • In Fällen von Zahlungsrückstand wird die Behandlung unterbrochen. Gleichzeitig werden wir bemüht sein, mit Ihnen einen Zahlungsplan zu erstellen.

 

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