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Dr. med. dent. A. Kiralp Fachzahnarzt für Kieferorthopädie
Wie viel bezahlt die Krankenkasse? Bei Privatpatienten hängt dies von dem abgeschlossenen Tarif ab. Bitte schauen Sie dazu in Ihren Versicherungsunterlagen nach. Bei Patienten der gesetzlichen Krankenkassen: Bei Patienten, deren Behandlung vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird, tragen die gesetzlichen Krankenkassen die gesamten Kosten. Es ist jedoch so geregelt, dass der Versicherte zunächst einen Eigenanteil von 20% bzw. 10% von jeder Quartalsrechnung bezahlt, den er nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung von der Krankenkasse zurück erstattet bekommt. Sollte die Behandlung aus Gründen unzureichender Mitarbeit oder gehäuften Nichterscheinens zu vereinbarten Terminen abgebrochen werden müssen, behält die Krankenkasse den Eigenanteil des Patienten ein. Bei Erwachsenen werden die Kosten nur übernommen, wenn eine kombiniert chirurgisch-kieferorthopädische Therapie erforderlich ist.
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